Die gesetzliche Einlagensicherung steigt auf 100000 Euro ab 2011

29.12.2010:Ab dem 01.01.2011 wird die gesetzliche Einlagensicherung in Deutschland 100.000 Euro je Privatperson und Kreditinstitut betragen. Der Mindestsicherungsbetrag verdoppelt sich nun, nachdem der Betrag seit Juni 2009 von 20.000 Euro auf 50.000 Euro und nunmehr 100.000 Euro gestiegen ist.

Diese gesetzliche Festlegung gilt nicht nur für Deutschland, sondern für alle Mitgliedstaaten der EU. Mitgliedstaaten, die nicht zum Euroraum zählen, sollten die Beträge in der entsprechenden Landeswährung umwandeln.

Die Beträge werden aufgrund der Wechselkurse vermutlich wieder gerundet (Beispiel Bank of Scotland von GBP 50.000 auf GBP 85.000), sodass diese Rundungsbeträge dennoch einen sicheren Wert darstellen. Zur Erklärung des Begriffs gesetzliche Absicherung sei gesagt, dass die jeweilige Institution für die Absicherung garantieren muss, nicht der Staat.

Sollte also eine Bank insolvent gehen und die Mindestabsicherung nicht einhalten können, darf der Staat diese aber einklagen. Dies ist besonders bei ausländischen Sicherungssystemen interessant, wie z.B. die der Bank of Scotland, bei Cortal Consors, der DenizBank, der NIBC Direct oder bei der Advanzia Bank.

Jede deutsche Privatbank nutzt darüber hinaus eine freiwillige Absicherungseinrichtung (Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH), von denen jedoch Sparkassen oder Genossenschaftsbanken, aufgrund der Absicherung innerhalb ihrer Verbände, befreit sind.

Mit der Erhöhung der Mindestgrenze wird nunmehr interessant sein wie sich die einzelnen Direktbanken gesetzlich absichern, oder welche freiwillige Einlagensicherung noch besteht. Machen Sie jetzt einen Tagesgeldkonto Vergleich und sichern sich gegebenfalls das Tagesgeldkonto der besten Tagesgeldbank des Jahres 2010.


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